28.05.2024 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Di., 28.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
- Ein Bürger aus der Mecklenburger Straße informiert, dass bei den letzten Starkregen sein Grundstück sowohl mit Wasser, als auch mit Schlamm vom angrenzenden Acker überflutet wurde. Ein weiterer Bürger, dort wohnhaft, hatte selbiges Problem. Die Anwohner berichten, dass Gespräche mit den Landwirten Bienstein und Gantzkow erfolglos verlaufen sind. Diese sind nicht willens abwehrende Maßnahmen auf ihren Ackerflächen vorzunehmen.
Früher soll dort am Feldrand ein Graben gewesen sein, der das Wasser aufgehalten hat.
Zudem gibt es weitere kritische Punkte, z.B. ein Feld am Radweg nach Schulenbrook, auf dem Kartoffeln angepflanzt wurden und die Furchen zur Straße verlaufen, statt quer über den Acker. Hier sind auch Überflutungen angrenzender Flächen vorprogrammiert.
Herr Heesch und Herr Hasse erklären, dass die Gemeinde dort über kein Land verfügt und es sich hier um Privatrecht handelt, da eine Privatperson einer anderen einen Schaden zufügt. Es herrscht Einigkeit, dass die Landwirte dafür Sorge tragen müssen, das Oberflächenwasser von angrenzenden Grundstücken fern zu halten. Allerdings weiß Herr Hustig von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, dass dem nicht immer so sein muss.
Herr Heesch erläutert den Bürgern, dass die Gemeinde nur vermittelnd tätig werden kann. Sollte das nicht fruchten, bleibt den Anwohnern nur der Klageweg gegen die Landwirte. Herr Augustat wird beauftragt, erst einmal die Reinigung der RW-Kanäle und Einläufe in diesem Bereich zu veranlassen und Herrn Gluth vom Wasser- und Bodenverband um Rat zu bitten. Dann könnte ein gemeinsames vermittelndes Gespräch stattfinden.
