14.05.2024 - 7.7 Beratung und Beschlussfassung über die Entschäd...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Homann-Trieps geht auf den Hintergrund, die neue Entschädigungsverordnung ein und spricht sich für die Erhöhung aus – 50 Prozent der Differenzbeträge.

 

Herr Pittelkow begrüßt die vorgeschlagenen Erhöhungen und den geminderten Betrag. Herr Venohr wertschätzt die Leistung der FF, 50 Prozent sind ein guter Mittelweg.

 

Frau Homann-Trieps erwähnt, dass der Vorschlag nicht von der FF selbst kam, sondern von der Bürgermeisterin.

 

„Stellv. Gerätewart“ in Groß Krankow wird gestrichen, als Datum wird der 01.06.2024 eingesetzt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer seinen Stellvertretern, den Ortswehrführern, deren Stellvertretern, den Gerätewarten und Jugendfeuerwehrwarten, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Nachtragshaushalt, ab dem 01.06.2024 eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen

 

Gemeindewehrführer 210,00 €

 

1. Stellv. Gemeindewehrführer  105,00 €

 

2. stellv. Gemeindewehrführer  105,00 €

 

 

Ortswehrführer Bobitz 170,00 €

 

stellv. Ortswehrführer Bobitz               85,00 €

 

Gerätewart Bobitz    80,00 €

 

Jugendfeuerwehrwart Bobitz    80,00 €

 

 

Ortswehrführer Beidendorf 170,00 €

 

stellv. Ortswehrführer Beidendorf    85,00 €

 

Gerätewart Beidendorf     80,00 €

 

Jugendfeuerwehrwart Beidendorf      80,00 €

 

 

Ortswehrführer Groß Krankow        170,00 €

 

stellv. Ortswehrführer Groß Krankow        85,00 €

 

Gerätewart Groß Krankow        85,00 €

 

Jugendfeuerwehrwart Groß Krankow        85,00 €

     

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

11

 

davon Anwesende:

9

 

Ja- Stimmen:

9

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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