14.05.2024 - 7.7 Beratung und Beschlussfassung über die Entschäd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Di., 14.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Homann-Trieps geht auf den Hintergrund, die neue Entschädigungsverordnung ein und spricht sich für die Erhöhung aus – 50 Prozent der Differenzbeträge.
Herr Pittelkow begrüßt die vorgeschlagenen Erhöhungen und den geminderten Betrag. Herr Venohr wertschätzt die Leistung der FF, 50 Prozent sind ein guter Mittelweg.
Frau Homann-Trieps erwähnt, dass der Vorschlag nicht von der FF selbst kam, sondern von der Bürgermeisterin.
„Stellv. Gerätewart“ in Groß Krankow wird gestrichen, als Datum wird der 01.06.2024 eingesetzt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer seinen Stellvertretern, den Ortswehrführern, deren Stellvertretern, den Gerätewarten und Jugendfeuerwehrwarten, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Nachtragshaushalt, ab dem 01.06.2024 eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen
Gemeindewehrführer 210,00 €
1. Stellv. Gemeindewehrführer 105,00 €
2. stellv. Gemeindewehrführer 105,00 €
Ortswehrführer Bobitz 170,00 €
stellv. Ortswehrführer Bobitz 85,00 €
Gerätewart Bobitz 80,00 €
Jugendfeuerwehrwart Bobitz 80,00 €
Ortswehrführer Beidendorf 170,00 €
stellv. Ortswehrführer Beidendorf 85,00 €
Gerätewart Beidendorf 80,00 €
Jugendfeuerwehrwart Beidendorf 80,00 €
Ortswehrführer Groß Krankow 170,00 €
stellv. Ortswehrführer Groß Krankow 85,00 €
Gerätewart Groß Krankow 85,00 €
Jugendfeuerwehrwart Groß Krankow 85,00 €
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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211,7 kB
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