24.01.2024 - 5.6 Errichtung 3 neuer Leuchten in Köchelsdorf

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Der Bauausschuss diskutiert den Sachverhalt mit verschiedenen Varianten. Es wird die Frage gestellt, ob e s eine Pflicht zur Verkehrssicherheit gibt, ist es eine öffentliche Pflicht?

 

Es wird der Vorschlag unterbreitet die Leuchten wie folgt zu setzen:

  1. Flurstücksgrenze 102/103
  2. An den Schnittpunkt 101/102 (
  3. Östlich der Einfahrt (auf dem Plan mit Viereck 83 gekennzeichnet)

 

Es ist zu prüfen (durch Herrn Adam), ob drei Leuchten ausreichend sind und ob es der Norm entspricht. Weiterhin müssen die Mittel im Haushalt geplant werden.

 

Ein Beschluss wird nicht gefasst, die Vorlage wird einstimmig vertagt. 

 

Herr Adam wird durch das Amt um die Anpassung seines Angebotes zum Bau der drei Laternen gebeten.

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