02.09.2024 - 7.2 Beratung über den Fahrgastschiffsanlegers

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Glöde gibt dazu Informationen:

 

Durch das Wasser- und Schifffahrtsamt gibt es ein Schreiben, mit einigen durchzuführenden Maßnahmen (es ist eine Grundsanierung notwendig). Unter diesem Aspekt muss die Gemeinde sich entscheiden, ob es ein Fahrgastschifffahrtsanleger bleibt oder nur zukünftig als Anleger genutzt werden soll. Wenn es nur ein Anleger bleiben soll, geht die Verantwortlichkeit zur Gemeinde über und die Gemeinde steht in der Verantwortung.

 

Es soll geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten es für beide Varianten gibt - Fahrgastschiffanleger oder nur Anleger für Sportboote. Der Sachverhalt soll auch in anderen Ausschüssen beraten werden. Vorstellung der Fördermöglichkeiten und Einbeziehung eines Planungsbüros zur Kostenschätzung.

 

Die Beratung zum Fahrgastschiffsanleger wird bis zur Vorlage der Fördermöglichkeiten vertagt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000623&TOLFDNR=1028757&selfaction=print