05.09.2024 - 8 Beratung und Beschlussfassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wölm erläutert die Änderungen in der Hauptsatzung. Ein Hauptausschuss Amt kann ab einer Amtsausschussmitgliederanzahl von 19 gebildet werden. Der Amtsausschuss besteht aus 18 Mitgliedern. Herr Wölm plädiert dafür, den Hauptausschuss als beratendes, aber nicht beschließendes Gremium zu belassen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 129 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) in Verbindung mit dem § 5 der KV M-V beschließt der Amtsausschuss die in der Anlage beigefügte Hauptsatzung.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

18

 

davon besetzte Mandate:   

18

 

davon Anwesende:

16

 

Ja- Stimmen:

16

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage