06.11.2024 - 6.1 Verlängerung der Optionserklärung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Finanzausschuss Metelsdorf
- Datum:
- Mi., 06.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Kitty Brandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Barkow-Täufert übergibt das Wort an Frau Brandt.
Frau Brandt führt aus, dass die Gemeinde Metelsdorf auf Grund ihrer Infrastruktur wie ein Kleinunternehmer zu sehen wäre. Für Umsätze bis 22.000 Euro braucht keine Umsatzsteuer erklärt werden. Man hat aber auch keinen Vorsteueranspruch.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt die durch das Jahressteuergesetz 2024 gegebene Möglichkeit der Verlängerung der Option nach § 27 (22a) Satz 1UStG.
Sollte sich die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung auf den 01.01.2027 durch das Jahressteuergesetz 2024 nicht verlängern, wird die Gemeinde als steuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 UStG eingestuft.
