23.04.2025 - 7.3 Grundsatzbeschluss zu Abweichungsanträgen im B-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Stieten
- Datum:
- Mi., 23.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Woitkowitz schlägt Höhen von 1,60 m bis zu 1,80 m vor. Herr Haselbach findet es angebracht, wenn die Trennung zwischen den Nachbarn höher sein kann als zu den öffentlichen Verkehrswegen.
Es erfolgt eine umfangreiche Diskussion.
Straßenseitig sollen Zäune bis zu 1 m zulässig sein, zu den Nachbargrenzen sind 1,80 m möglich. Andere Materialien sollen zugelassen werden
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten fasst den Grundsatzbeschluss, Abweichungsanträgen zu den Festsetzungen des B-Planes Nr. 1 „Am Heizhaus“ und Nr. 2 „Wohngebiet Groß Stieten“ in Bezug auf die Dachform und Dachneigung sowie Einfriedungen grundsätzlich zuzustimmen, wenn die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt sind und das Gesamtgestaltungsbild erhalten bleibt.
- Dachneigungen bis mind. 15° kann zugestimmt werden, wenn klar hervorgeht, dass eine Dacheindeckung mit Ziegeln gewährleistet werden kann und kein Flachdach entsteht.
- Zugestimmt werden kann Einfriedungen bis zu 1 m entlang der öffentlichen Verkehrsfläche und seitlich bis zur festgelegten straßenseitigen Baugrenze, die nicht aus Maschendrahtzäunen in Verbindung mit lebenden Hecken bestehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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691,4 kB
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