23.04.2025 - 7.3 Grundsatzbeschluss zu Abweichungsanträgen im B-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Woitkowitz schlägt Höhen von 1,60 m bis zu 1,80 m vor. Herr Haselbach findet es angebracht, wenn die Trennung zwischen den Nachbarn höher sein kann als zu den öffentlichen Verkehrswegen.

 

Es erfolgt eine umfangreiche Diskussion.

Straßenseitig sollen Zäune bis zu 1 m zulässig sein, zu den Nachbargrenzen sind 1,80 m möglich. Andere Materialien sollen zugelassen werden

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten fasst den Grundsatzbeschluss, Abweichungsanträgen zu den Festsetzungen des B-Planes Nr. 1 „Am Heizhaus“ und Nr. 2 „Wohngebiet Groß Stieten“ in Bezug auf die Dachform und Dachneigung sowie Einfriedungen grundsätzlich zuzustimmen, wenn die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt sind und das Gesamtgestaltungsbild erhalten bleibt.

  1. Dachneigungen bis mind. 15° kann zugestimmt werden, wenn klar hervorgeht, dass eine Dacheindeckung mit Ziegeln gewährleistet werden kann und kein Flachdach entsteht.
  2. Zugestimmt werden kann Einfriedungen bis zu 1 m entlang der öffentlichen Verkehrsfläche und seitlich bis zur festgelegten straßenseitigen Baugrenze, die nicht aus Maschendrahtzäunen in Verbindung mit lebenden Hecken bestehen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

9

 

Ja- Stimmen:

9

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage