20.01.2025 - 7 Vorstellung eines Projektes zur Nutzung von Sol...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Mitarbeiter der Pankow-Projektentwicklung GmbH stellen sich und das geplante Projekt Agri-PV Hohen Viecheln vor.

 

  • Investor ist Vattenfall
  • weitere Vorgehensweise – Aufstellungsbeschluss und Änderung des F-Planes, Kostenübernahme, Städtebaulicher Vertrag usw.
  • Gespräche mit Flächeneigentümern sind noch zu führen
  • Klärung Netzinfrastruktur und schneller Netzanschluss sind Ziel
  • Satzungsbeschluss bedeutet Netzreservierung
  • Einsatz eines Landschaftsplaners
  • Kartierung über einen Zeitraum von einem Jahr - Erfassung aller dort lebenden Tieren
  • Ca. 60 MW auf 70 ha
  • E.ON Edis ist Partner – E.ON macht kein Agri-PV
  • § 6 EEG – verpflichtend auf privilegierten Flächen, hier privater Stromliefervertrag (PPA-Fläche) – 0,02 Cent wird immer gezahlt, kann im Vorfeld aber nicht vertraglich festgelegt werden
  • Ackerbau nicht unbedingt in Form von Getreide weiter möglich, aber landwirtschaftliche Nutzung – muss gewährleistet sein
  • Anerkennbar für das Wärmekonzept? – ist möglich eventuell durch Abtrennung bestimmter Flächen des Parks für Wärmekonzept – ist aber zu prüfen!

 

Die Projektunterlagen werden durch Frau Triebke den Bauausschussmitgliedern und Gemeindevertretern zugeschickt.

 

21:00 Uhr verlassen Herr Pankow und Herr Schnemilich die Sitzung.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Größe des Parks, dieser wird als zu groß angesehen. Die Erträge für die Gemeinde sind nicht sehr groß, Herr Aldinger ergänzt, dass kaum gemeindeeigene Flurstücke in Frage kommen. Frau Triebke weist auf eine evtl. Höhenbegrenzung in einem möglichen B-Plan hin.

 

Der Bauausschuss gibt eine Empfehlung für einen Aufstellungsbeschluss an die Gemeindevertretung. Darüber wird abgestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

7

 

davon besetzte Mandate:   

7

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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