17.12.2024 - 7.1 Information und Beratung mit Vertretern der Deu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

In diesem Zusammenhang stellt Frau Scheller den Antrag den TOP 9.2. auf TOP 9.1. vorzuziehen.

 

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 9  Nein-Stimmen: -  Stimmenthaltungen: -

 

Herr Kruse informiert über den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und einen Anhörungstermin im März 2024.

Er geht ein auf:

  • die Regelung im Straßen- und Wegeverzeichnis der Gemeinde - hier ist der Radweg über die Eisenbahn nicht als öffentlicher Weg aufgeführt. Die Planung muss mit der Gemeinde abgestimmt werden. Finanzielle Beteiligung der Gemeinde ca. 40 Prozent, Bahn 60 Prozent, Ablöseberechnung an die Bahn ca. 50/50 Prozent von ca. 6 Millionen. (SÜ = Straßenüberführung, EÜ = Eisenbahnüberführung)

 

  • Bei einer Entwidmung muss der Weg durch die Gemeinde zurückgebaut werden, die Kosten werden dann geteilt, Schätzung in Höhe vom 360.000 Euro.

 

Frau Scheller spricht ein Sonderförderprogramm des Landes an - vom LFI zur Förderung von Radwegen über Schienen, ein zweites Programm des Landes zum Radwegebau - bitte prüfen.

 

Wenn die Gemeinde auf den Neubau dieser Brücke verzichtet, hätte sie ein Anrecht auf eine angemessene Umweg-Entschädigung bzw. einem kleinen Ersatzweg. Die Höhe kann noch nicht beziffert werden.

 

Nach der Diskussion einigt sich die Gemeindevertretung darauf, vorerst eine Prüfung der Fördermöglichkeiten zu veranlassen. Der Anteil der Gemeinde muss schriftlich als Beispiel-Kostenschätzung feststehen. Erst dann wird die Gemeinde entscheiden.

 

Wenn es keine Entscheidung der Gemeinde gibt und die Gemeinde an der Widmung festhält, muss die Bahn eine SÜ bauen. Dies würde zur Klage bezüglich der Kostenerstattung führen.

 

Eine erste Kontaktaufnahme bezüglich der Thematik hat nach Aussage der Bahnverantwortlichen mit der Amtsverwaltung 2018 stattgefunden.