02.04.2025 - 5.2 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Antrag des Vorhabenträgers zu folgen und eine Änderung des B-Planes herbeizuführen. Die finanziellen Auswirkungen sind geregelt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen fasst den Grundsatzbeschluss, einer 4. Änderung des B-Planes Nr. 9 „Gewerbegebiet Hoppenrade“ zuzustimmen. In einem Städtebaulichen Vertrag wird geregelt, dass die Aufwendungen und Kosten des Verfahrens durch den Vorhabenträger zu tragen sind.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-