02.04.2025 - 5.1 Nutzung kommunaler Flächen bzgl. des Bauvorhabe...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wunrau übergibt den Mitarbeitern der Deutschen Bahn das Wort.

 

  • Aktuelles Projekt in 2024 als einziges Ausbauprojekt durch den Bund und Vorstand genehmigt
  • Ab 2029 Nutzungsaufnahme auch für Fahrzeuge mit elektrischer Zugförderung
  • Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamtes vom 20.02.2025 ist Voraussetzung - rechtliche Grundlage
  • Entschädigung für Fls der Gemeinde (17 und 78 m²) – siehe Nutzungsvertragsentwurf mit Angebot 1.400 € – muss in der Gemeindevertretung beraten werden.
  • Rd. 2 Jahre für temporäre Nutzungen
  • Straße nach Zickhusen – Beweissicherungsverfahren zusammen mit Herrn Franke wird an Gemeinde übergeben
  • Bau der Brücke – Baubeginn im Oktober 2025 – Planunterlagen werden rechtzeitig verschickt – öffentlicher Verkehr über Zickhusener Weg ist immer möglich.

Frau Tarnowski fragt zur Verkehrsführung.

  • Baustellenfahrzeuge müssen durch den Ort Gallentin fahren, Grundmaterial kommt aus Consrade
  • Beladene Lkw sollen über Bad Kleinen zugeführt werden, die leeren Lkw über Gallentin zurück
  • Lärmschutz/aktive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwand) ist nicht vorgesehen
  • Passive Schallschutzmaßnahmen – durch Ingenieurbüro werden Ansprüche, die entstehen geprüft und ermittelt – Ortsbegehungen werden stattfinden und ggf. resultiert ein Anspruch auf neue Schallschutzfenster
  • Schalltechnisches Gutachten wurde erstellt auf Grundlage 16. BImSchVO
  • Frau Tarnowski ergänzt, dass Grundstücke der Anwohner Gallentins durch den Neubau an Wert verlieren
  • Herr Kinne fragt nach der 5t-Tonnagebegrenzung und der Zuwegung
    • die Tonnagebegrenzung ist dann außer Kraft – dafür Durchführung der Beweissicherung
    • Zuwegung über B106 darf nicht geplant werden, da Baustelle über öffentliche Straßen erreicht werden kann
  • Herr Wunrau spricht den Aufstellungsbeschluss AGRI-PV an
    • Abstimmungen gab es, AGRI-PV wird nach Bahnbau gebaut – über Leerrohre wurde beraten
  • Protokollage zum Projekt - die Amtsverwaltung ist nicht eingebunden
  • Operative Protokollverteilung, wenn notwendig – bei Fragen an Herrn Zemke wenden
  • Im Zeitraum der Umverlegung der Straße wird das Bauamt hinzugezogen
  • Präsentation wird an das Amt weitergegeben, als Anlage für das Protokoll
  • 1. Spatenstich im Bereich der Kurve in Gallentin (Schnittpunkt Kurve mit Gallentiner Weg) Anfang Mai bis Anfang Juni
  • VAO zu Geschwindigkeitsreduzierungen während der Bauzeit wird angefragt
  • Beweissicherung muss auch noch innerhalb des Ortes in Bad Kleinen bis zur Kreuzung am Netto erfolgen (Begegnungsverkehr Lkw)
  • Nutzung der Grundstücke bisher nur für Grünschnitt/Gehölzarbeiten genehmigt - darf auch schon für Vermessungen genutzt werden (mündliche Zusage durch Herrn Wunrau)

 

Die Mitarbeiter der DB verlassen die Sitzung.

 

Frau Tarnowski spricht den bereits jetzt starken Busverkehr und den Berufsverkehr in Gallentin an. Sie ist verärgert, dass den Anwohnern das Ausmaß nicht klar dargelegt wird.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Bad Kleinen berät über die Nutzung der kommunalen Flächen in Bezug auf das Bauvorhaben ABS Lübeck-Schwerin, PFA I, Gallentiner Kurve und gibt folgende Empfehlung an die Gemeindevertretung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt, sich auf die Vertragsvereinbarung einzulassen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage