25.02.2025 - 7.2 Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nickchen äußert seinen Unmut darüber, dass jetzt Kosten (ca. 2 Millionen Euro) entstehen, wo er vor 3 Jahren schon mitgeteilt hat, dass der Standort, an dem die Feuerwehr gebaut werden soll, früher eine Deponie war. Herr Nickchen fühlt sich als Gemeindevertreter über die Entstehung des Kostenberges allgemein nicht gut informiert. Der liegt mittlerweile für den Bau des Feuerwehrgerätehauses bei ca. 8 Millionen Euro. Herr Nickchen geht davon aus, dass das Ende der Fahnenstange damit noch nicht erreicht ist. Er würde sich für die Zukunft wünschen, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss kommunale Bauvorhaben in dieser Größenordnung vornimmt und detailliert durchdiskutiert und nicht, dass am Ende immer das böse Erwachen kommt.

 

Herr Kurzbein liest sein verfasstes Schreiben mit Einwänden zu dem Thema vor. Er ist der Meinung, dass die vorliegenden Unterlagen für eine Entscheidung nicht ausreichen. Der Bauplatz ist von einem Bodengutachter untersucht worden, so dass solche Überraschungskosten nicht hätten auftreten dürfen. Herr Kurzbein kommt zu dem Entschluss, dass der Bauplatz möglicherweise nicht der richtige ist. Die nunmehr entstandenen Mehrkosten können von ihm nicht akzeptiert werden.

 

Herr Tribukeit stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

 

Herr Geist greift die Ausführungen von Herrn Kurzbein auf und fragt an, ob es das von ihm erwähnte Bodengutachten gibt und ob dann die Planung durch ein Planungsbüro auf Grund des Bodengutachtens vorangebracht worden sind. Dann sollte man im Hinblick auf die Mehrkosten Regressmöglichkeiten prüfen.

 

Herr Spangenberg erläutert den Werdegang und merkt dabei an, dass alle Gemeindevertreter aus der letzten Legislaturperiode gewusst haben, dass sich an dem besagten Standort eine Mülldeponie befunden hat. Die damalige Bauamtsleiterin hat auf seine Nachfrage nach einem weiteren Bodengutachten dieses für nicht notwendig erachtet.

 

Herr Nickchen ist der Meinung, dass vor Ausschreibung der Baumaßnahmen noch mal alle Fakten auf den Tisch gehört hätten.

 

Herr Dargel teilt mit, dass er zur damaligen Zeit vorgeschlagen hat, ein Bodengutachten zur Schadstoffbelastung erstellen zu lassen. In der Gemeindevertretersitzung wurde aber mehrheitlich entschieden, dass an der besagten Stelle gebaut werden soll.

 

Herr Holz fragt an, wie weit das Vorhaben fortgeschritten ist. Besteht die Möglichkeit, dieses zu stoppen?

 

Herr Lindemann teilt mit, dass von den Mehrkosten in Höhe von ca. 2 Millionen Euro für den Bodenaustausch mit Sicherheit schon 1,5 Millionen weg sind, da die Arbeiten in vollem Gange sind. Herr Lindemann merkt an, dass die Gemeinde trotz alledem verpflichtet ist, den Bodenaustausch vorzunehmen, auch wenn darauf kein Feuerwehrgebäude gebaut werden sollte, da die Deponie nun offen liegt.

 

Herr Dargel teilt mit, dass Förderanträge zur Beseitigung der Altlasten gestellt worden sind. Leider ist der Fördertopf leer.

 

Herr Spangenberg macht deutlich, wie dringend ein neues Feuerwehrgerätehaus benötigt wird. Es liegt ein Mängelprotokoll der HFUK vor. In zwei Wochen beginnt die Feuerwehr an zwei Standorten zu arbeiten.

 

Herr Nickchen äußert sein Unverständnis darüber, wie in der Gemeinde gebaut wird. Das ist nicht wirtschaftlich. Privat würde so niemand bauen. Herr Geist ersucht das Bauamt zum nächsten Bauausschuss eine Übersicht über die Vertragsgrundlagen zu erstellen, um eine Strategie zu besprechen, wie weiter vorgegangen werden kann.

 

Herr Tribukeit wird vom Bürgermeister darum gebeten, seinen Antrag vor Abstimmung noch einmal ausführlich zu formulieren:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 22 Abs. 4 (KV M-V) die Übertragung der Befugnis auf den Haupt- und Finanzausschuss, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot bei den kommenden Ausschreibungen für die anstehenden Bauleistungen der Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dorf Mecklenburg“ zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.“

 

Der Passus:

 

„Es soll jeweils eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.“

 

kann bleiben.

 

Abstimmung über den Antrag:

Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltung: 2

 

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Anlagen zur Vorlage