22.04.2025 - 6 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Einwohner aus Karow hat Klärungsbedarf zu den verschickten Kündigungsschreiben (Pacht). Er fragt an, ob es möglich ist, die gepachteten Flächen käuflich zu erwerben oder anderweitige Möglichkeiten zur weiteren Nutzung der Fläche zu finden. Herr Dargel bittet darum, den Kontakt zu Frau Bahnemann (Abteilung Liegenschaften) zu suchen.

 

Es ergeht der Hinweis auf § 3 – Eigenbedarf der Gemeinde. Der muss 1 Jahr vorher angezeigt werden, aber bei illegaler Bebauung kann sofort gekündigt werden. Der Bürger berichtet von Schreiben aus 2015 und 2017, in denen ein Erwerb möglich war und erfragt die Prüfung der Möglichkeit des Kaufs.

 

Herr Dargel antwortet, dass dies bisher nie möglich war, weil nicht alle Anlieger kaufen wollten. Herr Tribukeit ergänzt, dass die Gemeinde nur tätig werden kann, wenn tatsächlich alle kaufen inkl. Ausgleich.

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