07.10.2025 - 5.1 Beratung und Beschlussfassung der Hauptsatzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
- Datum:
- Di., 07.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Jana Neumann
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
§5 Abs. 5 Satz 3 muss ersatzlos gestrichen werden. Nach Aussage der Verwaltung ist dieser juristisch nicht korrekt. Herr Tribukeit fügt hinzu, dass die Ausschussmitglieder nach der geänderten Kommunalverfassung nicht mehr gewählt, sondern nur noch benannt werden.
Herr Tribukeit fragt bezogen auf den §3 Abs. 1 nach, was der Hintergrund ist, nur noch alle 2 Jahre eine Einwohnerversammlung stattfinden zu lassen. Wegen der Transparenz und der Mitbestimmung der Bürger spricht sich Herr Tribukeit für die alte Formulierung (1 mal im Jahr) aus.
Herr Tribukeit findet es nicht angemessen, dass die Bürger zu Tagesordnungspunkten keine Fragen mehr stellen dürfen (§3 Abs. 4). Aus dem Grund stellt er den Antrag, dem Vorschlag der Verwaltung in der Beziehung nicht zu folgen. Bis “zu beziehen” kann bleiben, der Rest soll gestrichen werden.
Herr Nickchen fragt an, welchen Sinn der Abs. 1 im § 4 hat. Er stellt den Antrag, diesen Absatz zu streichen.
Herr Geist fragt in die Runde, ob es angebracht ist, sich im § 8 betragsmäßig festzusetzen. Hat das die Kommunalaufsicht so vorgegeben?
Herr Grahn stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und bei der Gemeindevertretersitzung im Dezember die Fragen fachkompetent durch die Leitende Verwaltungsbeamtin erklärt zu bekommen.
Herr Tribukeit stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt zuvor unter Beteiligung der Leitenden Verwaltungsbeamtin im Haupt- und Finanzausschuss erläutert wird.
Es erfolgt die Abstimmung über beide Anträge als Einheit.
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: - Stimmenthaltung: -
Anlagen zur Vorlage
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