12.03.2025 - 6.3 Beratung und Beschlussfassung zur Baulastüberna...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 12.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jörg Franke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Venohr informiert zum Kontakt durch Herrn Gaul zu einer brückenbauenden Firma. Diese Firma stellt Brücken aus GFK her, die preislich günstiger sind als Stahlbetonbrücken. Ein kurzfristiger Ortstermin hat stattgefunden.
In der Gemeindevertretung wurde um Klärung gebeten, wem die Brücke gehört und wer Baulastträger ist. Die Bürgermeisterin sollte dies mit dem Vorhabenträger verhandeln und klären. Zum Beschluss aus der Gemeindevertretung informiert Herr Venohr: entscheidend ist, die Brücke kommt weg, es wird keine neue gebaut. Wenn die Gemeinde eine neue Brücke haben möchte, muss sie erklären, dass sie der Baulastträger ist, mit dem Vorhabenträger muss ein Vertrag geschlossen werden.
Herr Kutschera führt dazu aus, dass 1. die Gemeinde innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses die Erklärung abgeben muss, dass sie für die neue Wegeüberführung die Baulast übernimmt. Gleichzeitig hat sie dann einen Antrag auf Änderung der Planfeststellung für diese Brücke zu stellen.
Herr Venohr erläutert: Die Vorhabenträgerin (DB) hat beim Eisenbahnbundesamt einen Antrag auf Durchführung eines Planänderungsverfahrens zu stellen.
Diskutiert wird die Zuwegung zur Brücke. Offen ist die Entschädigung der alten Brücke, die wird im Planfeststellungsverfahren entschieden.
Herr Kutschera merkt an, der reine Brückenneubau geht zu Lasten der Gemeinde sowie auch deren vollständige Unterhaltungspflichten. Die alte Brücke wird weggerissen, die Gemeinde hat drei Monate Zeit, um die Möglichkeit eines Neubaus zu erklären, unter der Voraussetzung, dass sie die vollständige Baulast dieses neuen Bauwerkes übernimmt.
Herr Venohr informiert, dass in der Gemeindevertretung besprochen wurde, dass die Gemeinde eine neue Brücke haben möchte.
Herr Gaul stellt dar, dass die Gemeinde eine Entschädigung für den Abriss der Brücke erhält. In den Verhandlungen muss darauf geachtet werden, dass der Wert dem einer neuen Brücke entspricht.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass dem Vorhabenträger signalisiert werden sollte, dass die Gemeinde eine neue Brücke haben will. Die Drei-Monats-Frist muss eingehalten werden. Die Beratung hierzu und zur Baulast sollte in der nächsten Gemeindevertretung erfolgen.
Herr Venohr schlägt folgenden Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung vor:
Die Gemeindevertretung beschließt gegenüber der Vorhabenträgerin, die Baulast für eine neue Wegeüberführung zu übernehmen.
Darüber wird abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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206,7 kB
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