10.11.2025 - 7.1 Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Erri...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Venohr informiert zur Empfehlung des Bauausschusses.

 

Die Beschlussvorlage wird ergänzt:

Die Planungs- und Verfahrenskosten werden durch den Antragsteller übernommen. (Kostenübernahmevertrag gem. § 11, Abs. 1 Nr. (BauGB - städtebaulicher Vertrag) Die Nr. muss noch ergänzt werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die straßenbegleitende Teilfläche aus Flurstück 59, Flur 1, Saunstorf, analog der Gebäudeanordnung auf Flurstück 50/1. Ziel der Planung ist die Errichtung von max. 3 Einfamilienhäusern in der Gemeinde Bobitz, Ortsteil Saunstorf.

 

Die Planungs- und Verfahrenskosten werden durch den Antragsteller übernommen. Kostenübernahmevertrag gem. § 11, Abs. 1 Nr. 3 (BauGB - städtebaulicher Vertrag)

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

6

 

Ja- Stimmen:

6

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage