04.03.2025 - 7.3 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Di., 04.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kirsch stellt die Vertreter kurz vor und übergibt das Wort an Herrn Single.
- Ursprünglich Würth-Gruppe – jetzt Projektentwicklergruppe mit 18 Jahren Erfahrung
- 450 Megawatt für PV und AGRI-PV in Deutschland in Planung
- in Quaal 29 ha und 25 Megawatt (Teilhabeinteresse, Gemeinsamer Anschlussplan mit Scharfstorf), Bodenpunkte 36
- Lokale Betreibergesellschaft soll in der Kommune gegründet werden
- Möglichkeit des Solarcents besteht – 27.000 € Steuereinnahmen jährlich und potenziell 80.000 € durch den Solarcent
- Kombination aus Teil AGRI-PV, Teil Freiflächensolar
- Referenzprojekt ist Kompetenzzentrum für Obstbau Bodensee
- Sichtschutzkonzept soll erarbeitet werden, insbesondere Richtung Süden in Form von Hecken- und Grünbepflanzung
- Für die Gemeinde besteht die Möglichkeit der Bürgerstrombeteiligung (vergünstigte Stromverträge für Einwohner) oder Zuschüsse für lokale Veranstaltungen und ortsgebundene Vereinsarbeit
- Möglichkeit von Ladesäulen für E-Autos in Parknähe – Speisung über Park oder Stromnetz – rechts und links Nähe Autobahn und auf dem Parkplatz in Bobitz – wird geprüft
- Die Präsentation wird der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt.
Herr Heyduck fragt zum Verlegen des Kabels: 10 km von der Anlage bis zum Trafo – wo wird das Kabel verlegt?
Herr Single beantwortet die Frage, dass die Einspeisung nördlich von Barnekow erfolgen wird. Die Leitung wird entlang öffentlicher Verkehrswege verlegt.
Frau Kirsch bittet um Klärung, ob sich der Weg (Panzerstraße) nach Krönkenhagen/Barnekow noch in Gemeindeeigentum befindet.
Herr Venohr berichtet von Diskussionen im Bauausschuss zu dieser Thematik:
- Landwirte müssen selbst entscheiden, wie Flächen genutzt werden sollen
- finanzieller Vorteil für Gemeinde und Bürger
- visuelle Nachteile
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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