04.03.2025 - 7.9 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Timm geht auf den § 2 Punkt 2 Begriffsbestimmung - Berechtigte ein. Der Landrat ist als kommunaler Wahlbeamter nicht aufgeführt und somit lt. Satzung nicht berechtigt. Dies muss ergänzt werden.

 

Mit dieser Änderung wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt die Satzung der Gemeinde Bobitz zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung)

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

6

 

Ja- Stimmen:

6

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000905&TOLFDNR=1032578&selfaction=print