24.07.2025 - 7.2 Beratung und Beschlussfassung zur Teilsanierung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Do., 24.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sven Sattler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt die Teilsanierung der Straße „Zum Papenberg“, Bobitz - OT Lutterstorf über eine Länge von ca. 250 m ab der Flurstücksgrenze der B 208 (Flurstück 86, Flur 1, Gemarkung Lutterstorf) mit dem Inhalt folgender Parameter:
- Baustelleneinrichtung
- Verkehrssicherung beantragen und durchführen
- Ca. 950 m² Asphalt fräsen bis 4 cm inkl. Abfuhr des Fräsguts (Fräsgut bleibt Eigentum des AG)
- Ca. 950 m² Asphaltdeckschicht liefern und einbauen, stärke ca. 4 cm.
- Ca. 950 m² Fläche mit Brechsand abstreuen.
- Ca. 10m Fugenband liefern und einbauen
- 3 Stk. Zulage Schächte
Die Kosten dieser Variante belaufen sich erfahrungsgemäß auf ca. 30000 €
- Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V beschließt die Gemeindevertretung Bobitz die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Teilsanierung der Straße Zum Papenberg in Bobitz OT Luttersdorf.
Die Ausschreibung für die Bauleistung wird beschränkt ausgeschrieben. Hierbei werden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten.
Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.
Die Gemeindevertretung wird über die getroffene Entscheidung unterrichtet.
Nach erfolgreicher Entscheidung erfolgt die Ausschreibung für die Bauleistung.
