21.01.2026 - 3 Billigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2...

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Wortprotokoll

Protokollkontrolle:

 

  • Containeranlage Losten - Abnahme ist noch nicht erfolgt. Herr Kinne merkt an, durch die Belüftung tropft es, vorn drückt das Wasser durch die Gummilippe, das Pflaster steht höher als der Container. Herr Franke ist informiert.
  • Einlassstelle FF-Boot - Ing.-Büro Bünger, Auftaktveranstaltung zusammen mit der FF in den nächsten Wochen, inhaltliche Abstimmungen in Zusammenarbeit mit dem Bauamt
  • Bücher-Telefonzelle - Herr Wunrau berichtet von Herrn Döscher, der einen Kontakt übergeben hat -> Übergabe zur Klärung an den Entwicklungsausschuss
  • Schlaglöcher Straße der Jugend u. a. sind in Arbeit, Herr Kinne verweist auf Guss-Asphalt-Material als dauerhaftere Lösung / erwartete Förderung für Ausbau Straße der Jugend / Abwägung Flickungen mit Ausführung im Sommer
  • Verlängerung „An der Brücke“ - Sanierung soll in den Haushalt aufgenommen werden, Fördermittel erfragen - Herr Wunrau schlägt eine kostengünstige Variante mit einem Flursteinsystem bzw. alternativ Betonspurbahn vor -> Prüfen, Herr Wunrau schickt Unterlagen aus Planung IB Möller (Wegeausbau Gallentin - Angler) an das Bauamt.
  • B-Plan Nr. 29 ist weiter in Planung für den Vorentwurf - Planung wurde dem Straßenbauamt (SBA) vorgelegt, Rückmeldung zum Ausbau liegt vor.
  • Parkraumkonzept, Wohnungsgesellschaft - Bewerbungsverfahren für Geschäftsführer (Herr Pachurka - Ende 01.04.2026), Herr Wunrau wünscht eine Information dazu im nächsten HA. Der Bürgermeister wird gebeten, Herrn Pachurka hinsichtlich des Parkraumkonzepts aufzufordern, die Parameter im „Mäckelbörger Wegweiser“ zu veröffentlichen.
  • Herr Wunrau erinnert an die Ideen für das Amtsgebäude.

 

 

Die Sitzungsniederschrift wird in vollem Wortlaut gebilligt:

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

6

 

Ja- Stimmen:

6

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-