29.10.2012 - 11 Beratung und Beschlussfassung zur Hausnummernsa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Plieth geht hierbei auf den § 126 des Baugesetzbuches und den § 51 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern ein. Diese beschreiben zusammengefasst, dass die Eigentümer die Anbringung von Hausnummern zu dulden haben und die Gemeinden dafür Sorge zu tragen haben, dass Hausnummern angebracht werden sollen.

 

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Stender, beantragt folgende Änderungen in die Hausnummernsatzung für den Bereich der Gemeinde Ventschow aufzunehmen:

      Zu § 2 ergänzen: in Abstimmung mit der Gemeinde

      § 4 II: … Hausnummer …

 

Über die Änderungen in der Hausnummernsatzung der Gemeinde Ventschow wird wie folgt abgestimmt:

 

Ja-Stimmen: 6                            Nein-Stimmen: -                            Enthaltungen: -

 

Anschließend wird über den geänderten Hausnummernsatzungsentwurf für den Bereich der Gemeinde Ventschow abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ventschow stimmt dem in der Anlage beigefügten

Hausnummernsatzungsentwurf für den Bereich der Gemeinde Ventschow zu.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              8

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1038&TOLFDNR=84056&selfaction=print