15.10.2012 - 3 Billigung der Sitzungsniederschrift vom 13.08.2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Protokollkontrolle:

 

Zu TOP 10.1. Sonstiges

·         Im Protokoll wurde festgehalten, dass der Weg zu Familie Karger kaum noch befahrbar ist.

r die Wegeinstandsetzung sollten Angebote eingeholt werden. Ein Angebot der Firma Hecht mit einer Bruttoangebotssumme von 4.660 € liegt dem Bürgermeister bereits vor.

Außerdem sollte geprüft werden, ob der Weg über den ländlichen Wegebau gefördert werden könnte: In Abstimmung mit Herrn von Bötticher, als Vertreter des Zuwendungsgebers beim Landkreis, kann für diesen Wegeabschnitt ein Förderantrag im Rahmen des ländlichen Wegebaus gestellt werden. Es wurde vereinbart, den Bau einer Betonspurbahn zu beantragen. Er würde das Vorhaben grundsätzlich befürworten, sieht aber keine besondere Dringlichkeit. Mit einer Bewilligung kann in dieser Förderperiode, die 2013 endet, nicht mehr gerechnet werden. In welcher Höhe künftig der Ausbau ländlicher Wege gefördert wird, ist noch nicht bekannt. Dennoch empfiehlt er, den Antrag kurzfristig zu stellen, damit er in die Prioritätenliste des Amtes und des Landkreises aufgenommen werden kann.

·         Kita

r eine grundlegende Kitasanierung könnten Fördermittel in verschiedenen Programmen beantragt werden. Grundsätzlich sind nur Investitionen und keine Unterhaltungsmaßnahmen förderfähig. Zu laufenden Reparaturen ist die Gemeinde als Gebäudeeigentümer im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet.

Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist, dass über den Standort endgültig entschieden wird. Eine Beschlussvorlage, mit dem Vorschlag die Kita in den Klassentrakt 7 der Schule zu verlegen wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.02.2011 bis zur endgültigen Entscheidung über die geplante Privatschule vertagt. Daher erscheint der Beschlussvorschlag unverändert als Wiedervorlage. In den Anlagen zur Beschlussvorlage wird der Vorschlag nachvollziehbar begründet.

Eine Kostenschätzung des Architekten für die Sanierung des Altbaus auf Grundlage der  damaligen Baupreise lag 2010 bei 440.000 €. Ein Kostenvergleich zum Standort Schule gibt es bisher nicht. Wegen der besseren Bausubstanz und weil das Gebäude leer steht ist damit zu rechnen, dass an dem neuen Standort die Kosten vergleichsweise günstiger sein werden.  

Auch wenn die Hälfte der Kinder aus anderen Gemeinden kommt, werden diese sich nicht an der Finanzierung beteiligen. Ob sich die Diakonie an den Sanierungskosten beteiligen würde, klärt Frau Hoppe als Leiterin des Ordnungs- und Sozialamtes gegenwärtig ab.

·         ckbau der Schule

Weder im Rückbauprogramm, noch in der ELER-Förderung gibt es Möglichkeiten den Abbruch eines Schulgebäudes zu beantragen. Die einzige Möglichkeit gäbe es in der GA (Gemeinschaftsaufgabe Aufbau Ost) unter der Bedingung, dass an dem Standort eine gewerbliche touristische Maßnahme geplant ist im Rahmen der Baufreimachung. 

 

·         Energiesparlampen

Es gibt beim Bundesumweltministerium ein „Programm Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“, das bisher jährlich Ende November aufgelegt wurde und Zuwendungen für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen ermöglicht. Sobald das Programm vorliegt, wurden und werden alle Bürgermeister über die Möglichkeiten informiert. Die Antragstellung ist dann nur im Zeitraum vom 01.01. – 31.03. des Folgejahres möglich. Im Bereich Straßenbeleuchtung wurde in den vergangenen Jahren insbesondere der Ersatz veralteter Aufsatzleuchten gegen stromsparende LED-Leuchten gefördert. 2012 betrug der Fördersatz 25 %, wobei die Zuwendungen mindestens 10.000 € ergeben mussten.

 

Billigung der Sitzungsniederschrift:

 

Die vorliegende Sitzungsniederschrift wird einstimmig gebilligt.

 

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