07.05.2012 - 11 Zustimmung zum Trassenverlauf der LWL Kabelverl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Quandt legt kurz die Auffassung des Bauausschusses dar.

 

Herr Rohde bittet darum, dass folgende Änderungen im Beschlussvorschlag vorgenommen werden.

 

Als Satz 2 wird eingefügt:

Sobald die Trasse außerhalb von öffentlichen Wegen, Plätzen und Brücken verläuft, ist ein angemessenes Nutzungsentgelt durch den Nutzungsberechtigten zu entrichten. Alle Kosten für eventuell notwendige Grundbuchsicherungen sind vom Nutzungsberechtigten zu tragen. Im Übrigen wird auf die §§ 71 ff des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verwiesen.

 

Über die so geändert Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt dem geplanten Trassenverlauf für die LWL- Anbindung vom Standort Bobitz zum Richtfunksammlerstandort Jesendorf zuzustimmen.

Sobald die Trasse außerhalb von öffentlichen Wegen, Plätzen und Brücken verläuft, ist ein angemessenes Nutzungsentgelt durch den Nutzungsberechtigten zu entrichten. Alle Kosten für eventuell notwendige Grundbuchsicherungen sind vom Nutzungsberechtigten zu tragen. Im Übrigen wird auf die §§ 71 ff des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verwiesen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1069&TOLFDNR=74470&selfaction=print