07.05.2012 - 15 Satzung der Gemeinde Bobitz über die Erhebung e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert, dass die vorliegende Fassung aufgrund von Mustersatzungen erarbeitet wurde, die bereits durch Gerichte als bestandskräftig erachtet wurden. Er empfiehlt der Gemeindevertretung aus Rechtssicherheitsgründen, die neue Satzung so anzunehmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl.  M-V S. 777), und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes M-V vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert am 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777,833) die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1069&TOLFDNR=74473&selfaction=print