07.05.2012 - 8 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz fast den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bobitz für den Bereich Saunstorf „Gut Saunstorf ein Ort der Stille“ im Bereich des Flurstücks 16/2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Zielsetzungen in diesem Bereich werden überarbeitet. Es werden veränderte Festsetzungen zur Traufhöhe, zu den Dachformen und zur Ausgleichs- und Ersatzregelung getroffen.
  3. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
  4. Die Planbereichsgrenzen berühren den unmittelbar von den Änderungen betroffenen Bereich.
  5. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB aufgestellt.
  6. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz billigt die Entwürfe für die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren nach § 13 BauGB.
  7. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz nicht erforderlich ist und kein Umweltbericht notwendig ist.
  8. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage