09.07.2012 - 15 Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Dieser Antrag wurde durch die Mitglieder der Gemeindevertretung sehr kontrovers debattiert, wobei auch die Festlegung aus einer der letzten Sitzung der Gemeindevertretung, dass zukünftig nur noch im Einzelfall eine Zustimmung gegeben wird, auch wenn dieses abweichend von den vorherigen Entscheidungen der Gemeindevertretung ist , eine Rolle spielt.

 

Die Mitglieder Gemeindevertretung sehen zwar die komplizierte Situation der Mutter ein, sind jedoch auch der Auffassung, dass aufgrund der vielen Investitionen in die Schule und die damit verbundene Sicherstellung einer Vielzahl von Kindern zum Besuch der örtlich zuständigen Schule ein durchaus höherrangiges öffentliches Wohl darstellt.

Nicht alle Mitglieder der Gemeindevertretungnnen sich damit einverstanden erklären, da sie in jedem Fall das Wohl des Kindes an erster Stelle stellen.

 

Sodann wird über den Beschlussantrag abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz stimmt dem Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Grundschule, der Grundschule Proseken ab dem Schuljahr 2012/2013, für das Kind Juliane Peters zu.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              2

Nein- Stimmen:              4

Stimmenthaltungen:              2

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

Somit hat der Beschlussvorschlag keine Zustimmung erhalten.

 

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Anlagen zur Vorlage