15.08.2012 - 7 Bebauungsplan Nr. 5 "Solaranlage Fichtenhusen" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Stieten
- Datum:
- Mi., 15.08.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hufmann stellt den Bebauungsplan Nr. 5 Solaranlage Fichtenhusen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vor, und legt die Unterschiede zwischen dem Vorentwurf und dem jetzigen Entwurf dar.
Er geht darauf ein, dass sich der Flächenansatz geändert hat und die Ausgleichsmaßnahmen für den Solarpark im Wesentlichen mit einem Vertrag zwischen der Gemeinde, dem Investor und dem Biosphärenreservat Schaalsee realisieren lassen.
Des Weiteren wird entlang der Straße Groß Stieten, ehemaliger Kiestagebau, eine einseitige Baumreihe gepflanzt. Für die Ausgleichspflanzung im Biosphärenreservat bedarf es jedoch vor endgültiger Beschlussfassung über die Satzung eines Vertrages zwischen der Gemeinde, dem Biosphärenreservat und dem Investor. Vorgesehen ist der endgültige Verfahrensabschluss ca. im Oktober 2012.
Nach weiteren Anfragen und nach Beantwortung dieser, wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
1) Der Entwurf des Bauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Groß Stieten und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
3) Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
4) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen