25.04.2012 - 8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Beschlussinhalt wird um folgende 2 Punkte ergänzt:

 

2. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der

    Verwaltung durchzuführen.

 

3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1

    BauGB ist durchzuführen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen:

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt, den Flächennutzungsplan

wie folgt zu ändern (1. Änderung):

 

1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Photovoltaik- Anlage Dalliendorf“

    wird im Flächennutzungsplan eine Baufläche als Sonstiges Sondergebiet nach § 11  

    BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik- Anlage“ ausgewiesen.

    Somit werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.

2. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der

    Verwaltung durchzuführen.

 

3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1

    BauGB ist durchzuführen.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              11

davon besetzte Mandate:              8

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage