Der Hauptausschuss hat über die Beschlussvorlage beraten und empfiehlt die Beschlussfassung. Herr Rohde informiert darüber, dass alle Gemeinden ihre Hauptsatzung geändert haben, da die Änderung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 neue Regelungen erforderlich machen.
Beschluss
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 129 i. V. m § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) beschließt der Amtausschuss nachfolgende überarbeitete Hauptsatzung.