04.09.2012 - 9 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 2. Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
- Datum:
- Di., 04.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sawiaczinski erläutert den Abwägungsprozesses der zu der 2. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 8 Am Burgwall der Gemeinde Dorf Mecklenburg stattgefunden hat. Er geht darauf ein, dass ein Antrag eines Bürgers vorhanden war, dass die vorderen beiden Garagenreihen ebenfalls in die Planung mit einbezogen werden sollten. Die Abwägung sagt jedoch aus, dass auf Grund der jetzigen Situation und der Vorstellung der Gemeinde, dieses nicht notwendig sei.
Herr Glaner übergibt einen Antrag und bittet im Tagesordnungspunkt bei den Abwägungen folgende Ergänzung zu tätigen:
· Die erste und zweite Garagenreihe ist einer zweckmäßigen Gestaltung zuzuführen. Ziel muss es sein, den Missstand zu beseitigen. Vorschläge zur Veränderung sind durch die Verwaltung bis zum 21.12.2012 zu erarbeiten und der Vertretung zur Beratung vorzulegen.
Dieser Antrag wird zum Beschlussgegenstand eroben.
Abstimmung über diesen Antrag:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltung: 1
So dann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Burgwall vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.
Es ergeben sich: - zu berücksichtigende Stellungnahmen und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Burgwall für das Gebiet : Ortslage/ Gemarkung Dorf Mecklenburg, Flur 2, Flurstück- Nr. 176/7 (teilw.) im Bereich des Garagenkomplexes am Schwarzen Weg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
652,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
11,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
69 kB
|