30.10.2012 - 18 Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
- Datum:
- Di., 30.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sawiaczinski erläutert die angeführten Gründe für die Erhöhung der Kreisumlage und die daraus resultierende Amtsumlage.
Frau Dr. Marth gibt von Seiten des Finanzausschusses folgende Ergänzungen zu diesem Thema:
1. Der Haushalt wurde im Finanzausschuss nach der alten Kreisumlage beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war aber die endgültige Höhe nicht bekannt.
2. Als Kreistagsabgeordnete beschreibt sie die Beschlusssituation zur Kreisumlage. Dabei geht sie darauf ein, dass die Kreisumlage des Landkreises Nordwestmecklenburg im unteren Bereich aller Kreise in Mecklenburg-Vorpommern liegt, was aber nicht als Maßstab dienen soll. In ihrer Funktion als Kreistagsabgeordnete und Gemeindevertreterin muss sie immer beide Seiten betrachten. Die angespannte Haushaltssituation der Gemeinde ist ihr dabei sehr wohl bewusst.
Herr Sawiaczinski macht nach längerer Diskussion der Abgeordneten deutlich, dass die Gemeinde auf Grund der Stadt-Umland-Zahlung zum Teil von der Zahlung der Kreisumlage befreit wurde, was zu einer Einsparung in den Vorjahren führte. Weiterhin verweist er darauf, dass das Finanzausgleichsgesetz die Zahlung der Kreisumlage und der Amtsumlage in gebundener Form beinhaltet und die Gemeinde bei allem Protest nicht um die Zahlung herum kommt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zahlung der Kreisumlage und Amtsumlage 2012, aufgrund der Festsetzung der Kreisumlage auf 42,17 v. H. und der geänderten Umlagegrundlage,
in Höhe von insgesamt 49.800,00 .