10.12.2012 - 13 Wahl der Schiedspersonen für die gemeinsame Sch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG M-V) vom 13.September 1990, mehrfach geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 329) und Berichtigung vom 1. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 435) wählt die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg, Herrn Gunther Förster als Vorsitzenden  und Herrn Dietrich Walter als stellvertretende Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen. Die Personen werden auf fünf Jahre gewählt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              11

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -