08.02.2012 - 6 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 6. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.      Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

                  Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen

                 Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1    „Wohngebiet Karow“ im Bereich des Baufeldes WA 3 am „Karower Ring“ bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

 

4.      Der Beschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der     Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              6

davon besetzte Mandate:              6

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage