28.03.2012 - 5 Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Planer gibt Auskunft darüber:

 

-          warum eine Trennung zwischen der 2. und 3. Änderung des B-Plans Nr. 5 notwendig ist. Die 2. Änderung erfolgt im einfachen Verfahren, die 3. Änderung im normalen Verfahren.

 

-          dass es in der 2. Änderung um die Umwandlung der gewerblichen Bauflächen in ein Sondergebiet zur Errichtung einer Photovoltaikanlage geht.

 

-          dass die Kosten für die Planung der Antragsteller trägt.

 

-          dass laut Erschließungsvertrag für den Knotenausbau an der B 106 noch ca. 120.000,00 € offen sind, für die die Gemeinde in Vorleistung gegangen ist.

 

-          dass die Umzäunung des Gebietes mit einem 2,20 m hohen Zaun vorgesehen ist.

 

-          dass die Fläche als Grünlandfläche wegen Staub und Kühlung der Solarzellen angelegt wird.

 

-          dass die Betreibergesellschaft Vorort steuerlich angemeldet wird.

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ für den Bereich der gewerblichen Bauflächen GE 1a, GE 1 bis GE 6, wie folgt zu ändern (2. Änderung):

-          die Bauflächen der Gewerbegebiete GE 1a, GE 1 bis GE 6 werden zusammengefasst und nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung der Errichtung einer Photovoltaik- Anlage ausgewiesen.

 

2.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              7

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage