28.03.2012 - 5 Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 28.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Planer gibt Auskunft darüber:
- warum eine Trennung zwischen der 2. und 3. Änderung des B-Plans Nr. 5 notwendig ist. Die 2. Änderung erfolgt im einfachen Verfahren, die 3. Änderung im normalen Verfahren.
- dass es in der 2. Änderung um die Umwandlung der gewerblichen Bauflächen in ein Sondergebiet zur Errichtung einer Photovoltaikanlage geht.
- dass die Kosten für die Planung der Antragsteller trägt.
- dass laut Erschließungsvertrag für den Knotenausbau an der B 106 noch ca. 120.000,00 offen sind, für die die Gemeinde in Vorleistung gegangen ist.
- dass die Umzäunung des Gebietes mit einem 2,20 m hohen Zaun vorgesehen ist.
- dass die Fläche als Grünlandfläche wegen Staub und Kühlung der Solarzellen angelegt wird.
- dass die Betreibergesellschaft Vorort steuerlich angemeldet wird.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5 Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow für den Bereich der gewerblichen Bauflächen GE 1a, GE 1 bis GE 6, wie folgt zu ändern (2. Änderung):
- die Bauflächen der Gewerbegebiete GE 1a, GE 1 bis GE 6 werden zusammengefasst und nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung der Errichtung einer Photovoltaik- Anlage ausgewiesen.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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653,1 kB
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