15.08.2012 - 8 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 2. Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 15.08.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Burgwall vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Burgwall für das Gebiet : Ortslage/ Gemarkung Dorf Mecklenburg, Flur 2, Flurstück- Nr. 176/7 (teilw.) im Bereich des Garagenkomplexes am Schwarzen Weg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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652,2 kB
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11,5 kB
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69 kB
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