21.11.2012 - 6 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 17

„Photovoltaikanlage Dorf Mecklenburg“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft und untereinander abgewogen.

Es ergeben sich :              -              zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-                teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen

 

Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekannt-

machung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ), beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes- Nr. 17 „Photovoltaikanlage Dorf Mecklenburg“ r das Gebiet : Gemarkung Dorf Mecklenburg Flur 1, Flurstücke -Nr. 66/1, 66/4 und einer Teilfläche aus 65/2, Ortsausgang Dorf Mecklenburg in Richtung Kletzin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage