24.04.2012 - 5 Beratung zur Verfahrensweise bei Anträgen zur B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 24.04.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Fust erläutert in diesem Zusammenhang den § 46 Abs. 3 des Schulgesetzes Mecklenburg Vorpommern und die Verfahrensweise von der Antragstellung durch die Eltern, über die Beratung im zuständigen Amt bis zur Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der Gesetzmäßigkeiten.
Herr Tribukeit gibt einen Hinweis zum Thema Schweigepflicht. Die Erteilung von Auskünften bei einer Befragung in der Kita durch den Ausschussvorsitzenden über den Entwicklungsstand und vermutliche Gründe zur Fremdbeschulung ist ohne Einwilligung der Personensorgeberechtigten nicht zulässig.
Frau Fust nennt ein paar Zahlen zum derzeitigen Stand der Schülerzahlen:
Schullasten 2012 Grundschule Dorf Mecklenburg: 939,45
Derzeitige Schülerzahlen: 140 Grundschüler
Davon:
· 13 Schüler aus der Gemeinde Metelsdorf (Grundschule Dorf Mecklenburg zuständige Schule)
· 17 Schüler aus der Gemeinde Groß Stieten (Grundschule Dorf Mecklenburg zuständige Schule)
· 03 Schüler aus der Gemeinde Lübow mit Genehmigung der Gemeinde Lübow (Grundschule Dorf Mecklenburg nicht zuständig)
· 06 Schüler aus der Gemeinde Bobitz mit Genehmigung der Gemeinde Bobitz (Grundschule Dorf Mecklenburg nicht zuständig)
· 02 Schüler aus der Hansestadt Wismar mit Genehmigung der Hansestadt Wismar (Grundschule Dorf Mecklenburg nicht zuständig)
· 01 Schüler aus der Gemeinde Hohen Viecheln mit der Genehmigung der Gemeinde Hohen Viecheln (Grundschule Dorf Mecklenburg nicht zuständig)
· 01 Schüler aus der Gemeinde Ventschow mit Genehmigung der Gemeinde Ventschow (Grundschule Dorf Mecklenburg nicht zuständig)
Das ergibt somit eine Gesamtschülerzahl von 43 aus anderen Kommunen.
In 2012 muss die Gemeinde Dorf Mecklenburg für 3 Grundschüler in freier Trägerschaft und für 3 Grundschüler mit LRS an Neukloster zahlen.