31.07.2012 - 5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Baustian erläutert, dass bereits der Bauantrag und der Antrag zur Abweichung von den Baugrenzen und der Dachform in der Gemeindevertretung durch Herr Micsinai vorgelegt wurde. Beide Anträge wurden durch die Gemeindevertretung genehmigt. Da jedoch der Landkreis Nordwestmecklenburg keine Baugenehmigung erteilt hat, wurde eine Änderung des B-Planes als einzige Möglichkeit der Bebauung gesehen. Herr Michineit trägt alle Kosten und möchte, dass der B-Plan so geändert wird, dass sein Einfamilienhaus auf dem vorhandenen Grundstück entstehen kann.

Herr Rohde macht darauf aufmerksam, dass aufgrund dieser Änderung des B-Planes zukünftig statt vier Wohnungseinheiten nur noch zwei Wohnungseinheiten in der Bebauung möglich sein werden.

 

Nach kurzer Erörterung der Sach- und Rechtslage durch die Mitglieder des Bauausschusses wird über den Antrag abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

 

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt die Aufstellung der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für die „Wohnanlage Wietow“. Das Planverfahren soll gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Das Planungsziel besteht darin, im südlichen Teil des Plangebietes die Baugrenzen einem geplanten Einfamilienhaus anzupassen. Außerdem soll ein Walmdach als Dachform zugelassen werden. Die zulässige Grundflächenzahl und die zulässige Firsthöhe sollen reduziert werden, da keine verdichtete Bebauung mehr geplant ist. Die örtlichen Bauvorschriften sind dem Vorhaben anzupassen.

2.      Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2800 m² und umfasst mit dem WA 2 den dlichen Teil der „Wohnanlage Wietow“dlich und westlich der Dorfstraße, Flurstück 125/6 (ehemals Flurstücke 124/2 und 125/3) der Flur 1, Gemarkung Wietow (s. Anlage).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3.      Die Kosten für die Planung trägt der Antragsteller. Es ist eine städtebauliche Vereinbarung abzuschließen.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage