18.09.2012 - 5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 18.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für die Wohnanlage Wietow und den Entwurf der Begründung dazu.
2. Der Entwurf einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.