19.03.2013 - 5 Abschließender Beschluss über die 1. Änderung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Baustian schlägt auf Grund der Tatsache, dass es in den vergangenen Jahren einige Schwarzbauten gab, die durch nachträgliche Satzungsverfahren legitimiert wurden, vor, durch das Amt zu prüfen, ob es gesetzliche Grundlagen gibt, die Bauherren zu Gebühren für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Mehraufwand der gemeindlichen Gremien, heranzuziehen.

 

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 4               Nein-Stimmen: 2               Stimmenthaltung: -

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.      hrend der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft und untereinander abgewogen.

       Es ergeben sich :               - zu berücksichtigende Stellungnahmen

Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum  Beschluss genommen.

 

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäert haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

4.      Die Begründung wird gebilligt.

 

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage