09.04.2013 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 4. Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
- Datum:
- Di., 09.04.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sawiaczinski erläutert die Beschlussvorlage und merkt an, dass das Sondergebiet unangetastet bleibt. Des Weiteren gibt er bekannt, dass er den Beschluss so lange nicht ausfertigen und bekannt geben wird, bis eine umfangreiche Ausgleichsbilanz erstellt und auch gepflanzt worden ist.
Beschluss
Beschluss:
- Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2b „Gewerbegebiet Roten Tor II“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung wird als Anlage zum Beschluss genommen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2b „Gewerbegebiet Roten Tor II“ für den Bereich gewerblichen Bauflächen GE 1 und GE 2 des Gewerbegebietes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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605 kB
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