10.12.2013 - 11 Bildung der Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz LKWG M-V) vom 16.12.2010 bildet die Gemeinde Dorf Mecklenburg einen Wahlbereich. Als Termin für die Stichwahl zum Bürgermeister der Gemeinde wird der 15.06.2014 festgelegt.

 

Der Termin der Stichwahl steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der 1. Änderung des LKWG im Gesetzes- und Verordnungsblatt M-V.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              11

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -