10.12.2013 - 11 Bildung der Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
- Datum:
- Di., 10.12.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz LKWG M-V) vom 16.12.2010 bildet die Gemeinde Dorf Mecklenburg einen Wahlbereich. Als Termin für die Stichwahl zum Bürgermeister der Gemeinde wird der 15.06.2014 festgelegt.
Der Termin der Stichwahl steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der 1. Änderung des LKWG im Gesetzes- und Verordnungsblatt M-V.