06.02.2008 - 11 Antrag auf Errichtung einer Zuwegung zur Meckle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt erläutert die Beschlussvorlage, welche nach Ergänzung des Beschlussvorschlages mit dem Satz „Die Kosten für die Umsetzung des Vorhabens sind durch den Antragsteller zu tragen.“, beschlossen wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

Dem Antrag der Eheleute Wenzel auf Errichtung einer separaten Zuwegung vom Flurstück 3/13 auf die Mecklenburger Straße in Metelsdorf wird unter folgenden Auflagen zugestimmt :

 

Die neue Auffahrt ist unmittelbar an die bereits vorhandene Zuwegung Flst. 3/11) anzubinden, d.h. zwischen beiden Auffahrten ist kein Zwischenraum zu belassen und sie fungieren nach Fertigstellung unabhängig verschiedener privater Nutzungen als ein Bauwerk.

 

Das Anlegen der neuen Zufahrt inklusive der Verbohrung des dortigen Grabens ist durch eine autorisierte Fachfirma ausführen zu lassen. Insbesondere die Art und Weise der Grabenverrohrung ist im Vorfeld mit dem Bauamt abzustimmen.

 

Es ist sicher zu stellen, dass auch nach Fertigstellung kein Oberflächenwasser oder Material von der neuen Zuwegung auf die öffentliche Straße gelangt.

Die Kosten für die Umsetzung des Vorhabens sind durch den Antragsteller zu tragen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7           

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 5                                                            

Ja- Stimmen: 5                                                                     

Nein- Stimmen: -                                                                  

Stimmenthaltungen: -                                                           

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                         

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Anlagen zur Vorlage