21.10.2013 - 9 Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Diskussion wird deutlich, dass die Gemeinde prinzipiell nichts gegen das Bauvorhaben einzuwenden hat, jedoch der Standort so gewählt werden muss, dass die vorhandene Baulast, die durch den ehemaligen Kindergartentrakt theoretisch vorhanden ist, in der gesamten Bauausführung berücksichtigt werden muss. Nur unter der Bedingung kann die Gemeindevertretung ihr Einvernehmen erteilen.

 

Die Beschlussvorlage wird dahingehend erweitert, dass der folgende Satz eingefügt wird:

 

Nach Gemarkung Dambeck „unter Berücksichtigung der Theoretischen Baulast der ehemaligen Kindertagessstätte Bobitz“ zu erteilen

 

Über die so gnderte Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf einem Teilstück des Flurstückes 23/39, Flur 1, Gemarkung Dambeck unter Berücksichtigung der theoretischen Baulast der ehemaligen Kindertagessstätte Bobitz zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              10

Ja- Stimmen:              10

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1254&TOLFDNR=101015&selfaction=print