02.12.2013 - 10 Bildung der Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2014

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz LKWG M-V) vom 16.12.2010 bildet die Gemeinde Bobitz einen Wahlbereich.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              9

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -