13.08.2008 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Ergän...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Metelsdorf
- Datum:
- Mi., 13.08.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung
„Metelsdorfer Weg“
wurden von den Bürgern keine Anregungen
vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat
die Gemeindevertretung geprüft:
Es ergeben sich: - zu berücksichtigende Stellungnahmen
und
- teilweise zu berücksichtigende
Stellungnahmen
Das
Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
( BauGB ) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der
Landesbauordnung M-V
( LBauO M- V
) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 ( GVOBI. M- V S. 102
),
beschließt
die Gemeindevertretung die Ergänzungssatzung „Metelsdorfer Weg“ für
den Bereich
einer Teilfläche des Flurstückes- Nr. 173/5
und dem Flurstück- Nr. 173/8, Flur 1, Gemarkung
Metelsdorf,
am Ende des Metelsdorfer Weges, bestehend aus Karte mit Zeichenerklärung und
den
inhaltlichen
Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher
Anlagen, als
Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss
der Satzung ortsüblich bekannt zumachen;
dabei ist
auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.