13.08.2013 - 4 Information der Deutschen Bahn zum Stand der Sa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 13.08.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn stellen sich vor und geben nachfolgend Auskunft über das Projekt „Gleis- und Weichenerneuerung Nordkopf Bad Kleinen“:
- Vorgesehen ist die Erneuerung des Bahnhofes ab 2016.
- 2013 erfolgt die Erneuerung von ca. 400 m Gleisen und 11 Weichen zwischen dem Bahnhof und der Brücke. Ausgetauscht werden 18 Oberleitungsmasten inklusive der Oberleitungen. Des Weiteren erfolgt der Gleisunterbau inklusive Tiefenentwässerung.
- Der Weichenumbau erfolgt unter Vollsperrung in der Zeit vom 16.11. bis 14.12.2013 (Arbeiten rund um die Uhr).
- Die Gründung von Fundamenten für Oberleitungsmasten erfolgt durch Rammung in Nachtsperrpausen in der Zeit vom 21.09. bis 26.09.2013.
- Eine Bürgerinformation findet am 09.09.2013, um 18:00, in der Mensa statt.
- Für den Bahnhof wird ein formelles Planrechtsverfahren durchgeführt (einschließlich Abbruch der Gebäude in Insellage)
Herr Gericke merkt an, dass ihm der Schienenersatzverkehr mit defektem Bahnhofsvorplatz kritisch erscheint.
Hierzu wird mittgeteilt, dass dafür die DB Station und Service AG zuständig ist und zum Handeln aufgefordert wird. Herr Lange ist zuständig!
Zu der Frage von Herrn Gericke nach der Art und Weise der Ver- und Entsorgung der Baustelle wird durch die Vertreter der Deutschen Bahn geantwortet, dass es sich hierbei um gleisgebundene Massentransporte handelt. Zusätzlich wird es ein Beweissicherungsverfahren für den „Uferweg“ geben.
Die Vertreter der Deutschen Bahn führen weiterhin aus:
- Das Ziel an gefahrenen Geschwindigkeiten innerhalb des Bahnhofes nach dem Bau 2016 sind 100 km/ h. Die Erhöhung ist im Planfeststellungsverfahren geregelt. Derzeit sind 50 km / h möglich.
- Bezüglich des Baulärms 2013 sind bei den Rammarbeiten für die 18 Gründungen zwischen 20:00 und 07:00 Uhr a 0,5 h zu erwarten (3 Gründungen pro Nacht).
- Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm wird überschritten. Die genauen Zahlen hängen von der jeweiligen Firmentechnik und der Firmentechnologie ab.
- Anträge an die Immissionsschutzbehörde werden z. Z. vorbereitet und gestellt, einschließlich Ausnahmeanträge.