08.10.2008 - 7 Erschließung Gewerbegebiet Metelsdorf

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Planer Herr Raettig macht Ausführungen zur technischen Lösung der Erschließung

-          Bauamt und Planer haben Termin beim Straßenbauamt

-          Zeichnungen liegen zur technischen Prüfung beim Zweckverband Wismar vor.

-          Ausführungen zur Überquerung der Bundesstraße ins Gewerbegebiet, Hinweis durch Herrn Fink zu einer behindertengerechten Nutzung

-          Ausführungen zur Straßenbeleuchtung

-          Kostenmäßige Berücksichtigung der Auffahrten

-          Löschwasserversorgung aus dem Regenrückhaltebecken

-          Fläche für Tanklöschfahrzeug wird geschaffen

-          Das Becken wird eingezäunt

-          Vorgabe vom Zweckverband – Druckentwässerung

-          Hinweis der Gemeindevertreter, dass im Wendehammer einen Straßenlaterne vorhanden sein sollte

-          Bruttobausumme: 530 T€ (Schmutzwasser – Wasserversorgung enthalten)

-          Ein kompletter Bauabschnitt = 241 T€ - mit Ausbaustufe, Möglichkeit zum Bauen für den ersten Investor, wo die Grenze setzen – es können mehrere Ausbaustufen sein

-          Verbreiterung des Dammweges zu welchem Zeitpunkt ?

-          1. Aufbaustufe sehr abgespeckt, Kosten 76 T€, muss unbedingt definiert werden

-          1. Bauabschnitt komplett ausschreiben und vergeben

-          Gewerbegebiet ca. 4,5 ha, bebaubare Fläche ca. 3,2 ha – Entscheidung zu Regenrückhaltebecken, welchen Standort und wann fertig zu stellen  

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Metelsdorf beschließt mit der Erschließung des 1. Bauabschnittes des Gewerbegebietes sofort zu beginnen. Die Kosten sollen aus der Refinanzierung durch Verkaufserlöse bzw. durch Zwischenkredite gedeckt werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7           

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                6

Ja- Stimmen:                                                                         6

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V: