30.01.2013 - 8 Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Rä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rauhöft gibt Erläuterungen zur Nutzung der Schulräume durch Fremde.

 

Bei dem Blutspendedienst sind sich alle einig, dass dieser die Schule weiterhin kostenfrei nutzen kann.

Die Volkshochschule nutzt zurzeit keine Räume. Sollten wieder Räume genutzt werden, soll das für die Volkshochschule gebührenpflichtig sein. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie viel die Volkshochschule in anderen Schulen zahlen muss.

Ein ständiger Fremdnutzer ist die Musikschule Fröhlich.

 

Frau Rauhöft und die Ausschussmitglieder interessiert, ob die Kinder weniger bezahlen müssen, wenn die Räume kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Auch das möchte von der Verwaltung geprüft werden.

 

Der Sozialausschuss möchte folgende Ergänzung in der Nutzungsordnung haben:

Eine Gebührenbefreiung für die Räume in der Schule erfolgt nur, wenn der Nutzer der Schulräume Angebote für die Ganztagsschule macht und die Kinder aufgrund der kostenfreien Nutzung der Räume eine Sonderermäßigung erhalten.

 

Die Festlegung der Höhe der Nutzungsgebühren wird dem Finanzausschuss übertragen.

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1295&TOLFDNR=89058&selfaction=print