14.08.2013 - 7 Beratung über die durch die Vereine genutzten g...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder erhalten einen Auszug der Internetseite des Amtes, auf der die Vereine der Gemeinde Bad Kleinen veröffentlicht sind.

 

Frau Mollitor bemängelt, dass es einige Vereine schon nicht mehr gibt. Frau Hoppe antwortet, dass die Verwaltung auf die Zuarbeit der Vereine angewiesen ist, da das Vereinsregister beim Amtsgericht geführt wird.

 

Herr Kreher geht auf die einzelnen Vereine ein und macht Anmerkungen dazu.

 

Verein

Anmerkungen

Angelsportverein Bad Kleinen e.V.

Der Steg wurde dem Verein mit Vertrag übertragen. Das Gebäude gehört dem Verein, die Fläche der Bahn. Jedes Mitglied muss Arbeitsstunden leisten.

Bootsgemeinschaft Gallentin e.V.

Die Bootshäuser sind Privateigentum.

Chor Bad Kleinen e.V.

Nutzt die Räume der Schule.

Kleingartenverein Bad Kleinen

Nutzt das Grundstück der Gemeinde zu einer niedrigen Pacht, wird aufgrund des Bundeskleingartengesetzes subventioniert.

Heimatverein Bad Kleinen e.V.

Nutzt die Räume des Arbeitslosenverbandes.

Verein Freunde der Kinder Bad Kleinen e.V.

Haben keine Räume zur Nutzung.

Eisenbahn-Kleingärtnerverein Bad Kleinen e.V.

Haben eigene Flächen, treten wenig in Erscheinung.

Hundesportverein Bad Kleinen e.V.

Haben Vertrag mit der Gemeinde, wollen mit Förderung das Gebäude umbauen.

Arbeitslosenverein Bad Kleinen e.V.

Sind in einem Gebäude untergebracht, dass Privatpersonen gehört.

SV Bad Kleinen e.V.

Nutzen Räume und Flächen der Gemeinde, haben Vertrag der das regelt.

Vermieten das Gebäude, haben Mieteinnahmen.

DLRG

Gebäude gehört der DLRG, Grundstück der Gemeinde. Die DLRG hat einen Erbbaupachtvertrag mit der Gemeinde, die Gemeinde hat auf Mietzins aus dem Vertrag  verzichtet.

Nutzen Steg, geben Schwimmunterricht, machen Hafenfest.

 

Zum Sanitärgebäude, das dem Angelverein übertragen wurde, äußert Frau Rathsack, dass die Duschzeit zu lang ist und in dieser Zeit immer 2 Personen duschen gehen. Sie sieht die Hälfte der Zeit als angemessen an. Die Verwaltung soll eine Änderung der Duschzeit veranlassen.

 

Herr Kreher ergänzt die Nutzung über Erbbaupacht an die DLRG. Eine neue vertragliche Regelung mit der DLRG zur Absicherung des Badebetriebes ist in Arbeit. Er möchte auch die Leistungen bei den Vereinen berücksichtigt wissen, die indirekt durch die Gemeinde erfolgen – z.B. Sportplätze mähen, Tische und Bänke fahren, u. s. w.

 

Herr Kreher wird die Einzelleistungen der Gemeindewirtschaft, die er von der Kämmerei erhalten hat, noch einmal überprüfen. Ihm erscheinen nicht alle Tätigkeiten korrekt zugeordnet.

 

 

 

 

Frau Dr. Stibbe geht auf die Inhalte der Verträge mit den Vereinen ein. Aus dem Vertrag mit dem Sportverein liest sie einzelne Passagen vor, insbesondere die Pflichten der Vereine und Gemeinde betreffend.

 

Frau Rauhöft möchte, dass die Nutzung des Schulsportplatzes festgeschrieben und das Schlüsselproblem gelöst wird. Nach Schulschluss erfolgt die Nutzung ausschließlich durch den Sportverein von Bad Kleinen zusammen mit dem SV Lübstorf.

 

Herr Kreher möchte den Vertrag mit dem Sportverein geändert haben und in den Nutzungsvertrag auch den Schulsportplatz und den Boxraum  einbezogen haben. Er wird diesbezügliche Gespräche mit dem Sportverein führen. Einen Termin über die Verhandlung zur Änderung des Vertrages legt der Sozialausschuss auf Bitten des Bürgermeisters nicht fest.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Nutzung des Sportlerheimes, die Kosten, die fehlende Übersicht über Einnahmen und indirekte Kosten und über die Aufgaben des Sportvereins aus dem Vertrag. Die Ausschussmitglieder möchten, dass der Sportverein mehr Aufgaben selbst übernimmt.

 

Frau Hoppe weist darauf hin, dass es einen Vertrag zwischen den SV Bad Kleinen und der Gemeinde Bad Kleinen gibt, der bis Ende 2029 läuft und in dem genau die Aufgaben der Gemeinde und des SV Bad Kleinen beschrieben sind. Weiterhin verweist Frau Hoppe darauf, dass dieser Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden kann.

 

Frau Rathsack fragt nach den konkreten Zahlen der Unterstützung des Sportvereins. Aus ihrer Sicht muss der Zuschuss an den Sportverein von der indirekten Unterstützung der Gemeinde abhängig gemacht werden.

 

Frau Mollitor bemängelt, dass sie schon des Öfteren um die Kosten, die der Sportverein verursacht, gebeten hat, aber nicht bekommen hat. Genau so ist es auch mit dem Vertrag, mit den Angaben zur Vermietung, den Einnahmen des Sportvereins und den Pflichten zum Gebäude.

 

Es wird darüber diskutiert, ob sich der Sozialausschuss oder der Finanzausschuss mit den Kosten beschäftigen soll. Es wird sich auf den Finanzausschuss geeinigt. Der Sozialausschuss möchte die Ergebnisse zur Kenntnis haben.

Reduzieren

Beschluss

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1298&TOLFDNR=96565&selfaction=print